Wichtige Mitteilungen:
Bei der Erstlieferung von Gefahrgütern und/oder umweltgefährdenden Stoffen, oder bei Neuerungen in der Produktzusammensetzung, ist uns spätestens mit der Lieferung des Materials ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.
Unsere aktuellen Sicherheits- und Umweltinformationen für Fremdfirmen, die auf dem Werksgelände unbedingt einzuhalten sind, können Sie auf www.kraus.de im Menüpunkt Download herunterladen.
ERFÜLLUNG DER ROHS RICHTLINIE SELBSTAUSKUNFT DER KRAUS ELEKTROTECHNIK GMBH
| In der Richtlinie 2002/95/EG – RoHS-Richtlinie des europäischen Parlament wurde festgelegt, dass die unten aufgeführten Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten ab dem 1. Juli 2006 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. | ![]() |
Die gefährlichen Substanzen sind:
Unter die RoHS fallen
Ausgenommen von der RoHS Richtlinie sind u.a. folgende Materialien und Produkte:
Anpassung der Kraus Produkte, die zum Einbau in Elektro- und Elektronikgeräten bestimmt sind, an die RoHS-Richtlinie
Die Reinhaltung der Umwelt und die Berücksichtigung deren einschlägigen Vorschriften ist Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und wird bei der Entwicklung und Herstellung der Kraus Produkte hochgehalten.
Alle Produkte die von der Kraus Elektrotechnik hergestellt und / oder im Lieferprogramm enthalten sind, werden derzeit einer eingehenden Prüfung / Analyse unterzogen. Ausgeschlossen von dieser Prüfung sind alle vom Kunden beigestellten oder speziell auf Kundenwunsch zugekauften Bauteile und Baugruppen. Wir streben die Umsetzung der Forderungen zu den vorgegebenen Terminen für alle betroffenen Produkte an.
Bei bestimmungsgemäßer Anwendung fallen unsere Produkte nicht in den derzeit spezifizierten Geltungsbereich der oben genannten EU-Richtlinien. Wenn unsere Produkte in Geräte eingesetzt werden, die in den Geltungsbereich fallen, sind die Richtlinien anzuwenden.
Ersatzteile für bestehende Geräte – sind von der Richtlinie ausgenommen
Der Einsatz „verbotener“ Stoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether, ist in Ersatzteilen zur Reparatur zulässig, falls die reparierten Geräte vor Juli 2006 auf den Markt gebracht wurden.
Alles was expressiv kein Gerät im Sinne der Richtlinie ist und somit nicht der Altgeräteverordnung unterliegt, also Anlagen und die in den Anlagen verbauten Komponenten fallen nicht unter die RoHS- und WEEE-Richtlinie.