Aktuelles

Seit dem 8. September 2006 haben wir unser Produktsortiment im Bereich explosionsgeschützte Schleifringübertrager erweitert. Um unseren Kunden neue und qualitativ hochwertige Produkte anbieten zu können haben wir uns durch den TÜV gemäß Anhang IV der Richtlinie 94/9/EG prüfen lassen. Aufgrund der Ergebnisse dieses Audits bezüglich der zutreffenden Merkmale an die Qualitätssicherung der Produkte gemäß Anhang IV der Richtlinie 94/9/EG, sind die Anforderungen dieser Richtlinie als erfüllt anzusehen. Das Zertifikat basiert auf dem Prüfbericht Nr. WA68281 A, ausgestellt am 08.09.2006 und ist gültig bis 07.09.2007.

TPS 06 ATEX Q 246

Diesbezüglich werden die Schleifringübertrager mit den folgenden Kennnummern hergestellt:

BVS 03 E 387 II 3D IP65 T90 °C
   
TPS 05 ATEX 1 154 X II 2D IP65 T90 °C



ERFÜLLUNG DER ROHS RICHTLINIE SELBSTAUSKUNFT DER KRAUS ELEKTROTECHNIK

In der Richtlinie 2002/95/EG – RoHS-Richtlinie des europäischen Parlament wurde festgelegt, dass die unten aufgeführten Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten ab dem 1. Juli 2006 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Die gefährlichen Substanzen sind:

Unter die RoHS fallen

Ausgenommen von der RoHS Richtlinie sind u.a. folgende Materialien und Produkte:

Anpassung der Kraus Produkte, die zum Einbau in Elektro- und Elektronikgeräten bestimmt sind, an die RoHS-Richtlinie

Die Reinhaltung der Umwelt und die Berücksichtigung deren einschlägigen Vorschriften ist Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und wird bei der Entwicklung und Herstellung der Kraus Produkte hochgehalten.

Alle Produkte die von der Kraus Elektrotechnik hergestellt und / oder im Lieferprogramm enthalten sind, werden derzeit einer eingehenden Prüfung / Analyse unterzogen. Ausgeschlossen von dieser Prüfung sind alle vom Kunden beigestellten oder speziell auf Kundenwunsch zugekauften Bauteile und Baugruppen. Wir streben die Umsetzung der Forderungen zu den vorgegebenen Terminen für alle betroffenen Produkte an.

Bei bestimmungsgemäßer Anwendung fallen unsere Produkte nicht in den derzeit spezifizierten Geltungsbereich der oben genannten EU-Richtlinien. Wenn unsere Produkte in Geräte eingesetzt werden, die in den Geltungsbereich fallen, sind die Richtlinien anzuwenden.

Ersatzteile für bestehende Geräte – sind von der Richtlinie ausgenommen
Der Einsatz „verbotener“ Stoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether, ist in Ersatzteilen zur Reparatur zulässig, falls die reparierten Geräte vor Juli 2006 auf den Markt gebracht wurden.
Alles was expressiv kein Gerät im Sinne der Richtlinie ist und somit nicht der Altgeräteverordnung unterliegt, also Anlagen und die in den Anlagen verbauten Komponenten fallen nicht unter die RoHS- und WEEE-Richtlinie.

 

News & Termine