Aktuelles
Seit dem 8. September 2006 haben wir unser Produktsortiment im Bereich explosionsgeschützte
Schleifringübertrager erweitert. Um unseren Kunden neue und qualitativ
hochwertige Produkte anbieten zu können haben wir uns durch den TÜV
gemäß Anhang IV der Richtlinie 94/9/EG prüfen lassen. Aufgrund
der Ergebnisse dieses Audits bezüglich der zutreffenden Merkmale an die
Qualitätssicherung der Produkte gemäß Anhang IV der Richtlinie
94/9/EG, sind die Anforderungen dieser Richtlinie als erfüllt anzusehen.
Das Zertifikat basiert auf dem Prüfbericht Nr. WA68281 A, ausgestellt am
08.09.2006 und ist gültig bis 07.09.2007.
TPS 06 ATEX Q 246
Diesbezüglich werden die Schleifringübertrager mit den folgenden
Kennnummern hergestellt:
| BVS 03 E 387 |
II 3D IP65
T90 °C |
| |
|
| TPS 05 ATEX 1 154 X |
II 2D IP65
T90 °C |
ERFÜLLUNG
DER ROHS RICHTLINIE SELBSTAUSKUNFT DER KRAUS ELEKTROTECHNIK
In der Richtlinie 2002/95/EG – RoHS-Richtlinie des europäischen Parlament
wurde festgelegt, dass die unten aufgeführten Substanzen in Elektro- und
Elektronikgeräten ab dem 1. Juli 2006 nicht mehr in den Verkehr gebracht
werden dürfen.
Die gefährlichen Substanzen sind:
- Blei PB
- Quecksilber Hg
- Cadmium Cd
- Sechswertiges Chrom CrVI
- Polybromiertes Biphenyl PBB
- Polybromiertes Diphenylether PBDE
Unter die RoHS fallen
- Haushaltsgroßgeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen)
- Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Toaster, Bügeleisen)
- Geräte
der Informations- und Telekommunikationstechnik (z.B. Computer, Kopiergeräte,
Telefone)
- Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Fernsehgeräte,
HIFI-Geräte)
- Beleuchtungskörper (z.B. Leuchtstofflampen, Gastentladungslampen)
- Elektrische
und elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Nähmaschinen,
Rasenmäher)
- Automatische Ausgabegeräte (z.B. Warenautomaten, Getränkeautomaten)
Ausgenommen von der RoHS Richtlinie sind u.a. folgende Materialien und
Produkte:
- Ersatzteile für Produkte, die vor dem 01.07.2005 erstmals in
Verkehr gebracht wurden
- Cadmium in Schaltkontakten, es sei denn, die Kontakte
werden im Automobilbau eingesetzt
- Messing (mit bis zu 4% Bleianteil)
- Produktionsanlagen und Komponenten
als Bestandteil einer Produktionsanlage
- Ortsfeste Großwerkzeuge
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente in Industrieanlagen (z.B.
Bedienpulten)
Anpassung der Kraus Produkte, die zum Einbau in Elektro- und Elektronikgeräten
bestimmt sind, an die RoHS-Richtlinie
Die Reinhaltung der Umwelt und die Berücksichtigung deren einschlägigen
Vorschriften ist Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und wird bei der
Entwicklung und Herstellung der Kraus Produkte hochgehalten.
Alle Produkte die von der Kraus Elektrotechnik hergestellt und / oder
im Lieferprogramm enthalten sind, werden derzeit einer eingehenden Prüfung
/ Analyse unterzogen. Ausgeschlossen von dieser Prüfung sind alle
vom Kunden beigestellten oder speziell auf Kundenwunsch zugekauften Bauteile
und Baugruppen. Wir streben die Umsetzung der Forderungen zu den vorgegebenen
Terminen für alle betroffenen Produkte an.
Bei bestimmungsgemäßer Anwendung fallen unsere Produkte nicht
in den derzeit spezifizierten Geltungsbereich der oben genannten EU-Richtlinien.
Wenn unsere Produkte in Geräte eingesetzt werden, die in den Geltungsbereich
fallen, sind die Richtlinien anzuwenden.
Ersatzteile für bestehende Geräte – sind von der
Richtlinie ausgenommen
Der Einsatz „verbotener“ Stoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium,
sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether,
ist in Ersatzteilen zur Reparatur zulässig, falls die reparierten
Geräte vor Juli 2006 auf den Markt gebracht wurden.
Alles was expressiv kein Gerät im Sinne der Richtlinie ist und somit
nicht der Altgeräteverordnung unterliegt, also Anlagen und die in
den Anlagen verbauten Komponenten fallen nicht unter die RoHS- und WEEE-Richtlinie.